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Impfabstände, Meldung von Impfreaktionen

Maximale Impfabstände

  • Grundsätzlich "zählt" jede Impfung. Besteht die Grundimmunisierung aus drei Teilimpfungen (z.B. 6-fach Impfung, FSME, HBV) muss die Impfserie im Normalfall nicht neu begonnen werden, wenn die 2. Impfung innerhalb eines Jahres nach der 1. Teilimpfung erfolgt. Die 3. Teilimpfung wird in diesem Fall nach dem empfohlen Grundimmunisierungsschema geimpft.
  • Empfehlenswert ist in solchen speziellen Fällen immer eine Kontrolle des Impferfolges mittels Titer-Bestimmung, allerdings erst nach der betreffenden Impfung, um dann zu entscheiden, ob weitere (Teil-)Impfungen erforderlich sind.
  • Für die unterschiedlichen Impfungen mit unterschiedlichen Impfschemata lassen sich kaum oder nur schwer allgemeingültige Richtlinien definieren, sodass diese Spezialfälle mit abweichenden Intervallen immer im Einzelfall zu beurteilen sind und die optimale Vorgehensweise – am besten in Abstimmung mit Impfexpert:innen – gefunden wird (Reisemedizinische Impfstelle der der Steiermärkischen Landesregierung: Tel. 0316/877-5551 bzw.  -3577).
  • Weitere Hinweise und empfohlene Impfschemata zu einzelnen Impfungen finden Sie im Österreichischen Impfplan.

Meldungen von Impfreaktionen
Beobachtungen von möglichen Impfreaktionen, die über im Beipackzettel angeführte Symptome bzw. deren Schwere und Häufigkeit hinausgehen, sind nach dem Arzneimittelgesetz § 75 zu melden (siehe auch Impfstoffentwicklung und -überwachung).
Im Interesse einer möglichst raschen Aufklärung wird gebeten, sich unverzüglich in der Landessanitätsdirektion zu melden. Die Landessanitätsdirektion wird sich in begründeten Fällen darum bemühen, dass die Impfserie allenfalls auch mit anderen Impfstoffen kostenlos abgeschlossen werden kann. Tel. 0316/877-3577.

Melden Sie bitte unerwünschte Arzneimittelwirkungen auch bei:
BAGSG/AGES, Institut für Pharmakovigilanz
Traisengasse 5, 1020 Wien

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