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Niedergelassene Ärzt:innen: Fragen zur Impfung im Schulalter bis 15

Ich habe gehört, dass die Influenza Impfung kostenfrei erhältlich ist. Wie kommen meine Patient:innen zur Gratis-Influenzaimpfung?
Die gesamte Abwicklung des Öffentlichen Impfprogrammes Influenza wurde von der ÖGK übernommen:
Ich bin Allgemeinmediziner:in und möchte mich für die Gratisimpfaktionen im Schulalter anmelden. Was muss ich tun?
Wenn Sie noch nicht im steirischen Impfnetzwerk registriert sind, melden Sie sich bitte bei der WAVM. Sie erhalten dort alle Informationen und Unterlagen, die Sie für die Durchführung, Dokumentation und Abrechnung von Gratisimpfungen im Schulalter und Kleinkindalter benötigen. Das Beitrittsformular finden Sie hier.
Können sich auch Fachärzt:innen für Frauenheilkunde und Geburtshilfe für die Gratisimpfaktionen im Schulalter anmelden?
Grundsätzlich ja, allerdings sind nur bestimmte Gratisimpfungen (zB. gegen MMR und HPV) bei Gynäkolog:innen möglich. Für die Registrierung melden Sie sich bitte bei der WAVM. Sie erhalten dort alle Informationen und Unterlagen, die Sie für die Durchführung, Dokumentation und Abrechnung von Gratisimpfungen im Schulalter benötigen. Das Beitrittsformular finden Sie hier.
Wie werden die Gratis-Impfungen im Schulalter bei niedergel. Ärzt:innen dokumentiert und abgerechnet?
MMR-Impfungen können bis zum 15. Geburtstag mit dem Scheckheft Gesundheit für Eltern und Kind - sofern noch vorhanden - dokumentiert und abgerechnet werden. Für alle anderen Gratisimpfungen zwischen Schulbeginn und 15. Geburtstag gibt es ein eigenes Bonheft bzw. einzelne Bonbögen, die Sie bei der WAVM anfordern können. Sie können auch das Bestellformular verwenden. Hinweise zur Verwendung des Bonheftes Schulalter können Sie hier nachlesen.
Meine Patient:in ist über 12 Jahre und möchte sich gegen HPV Impfen lassen, was tun?
Die Empfehlung des nationalen Impfgremiums zur HPV-Impfung im kostenfreien Kinderimpfkonzept wurde mit 1. Feb. 2023 erweitert und das HPV-Impfangebot im Rahmen des kostenfreien Impfprogramms des Bundes, der Bundesländer und der Sozialversicherungsträger vom 12. auf das vollendete 21. Lebensjahr im Schema 1+1 auszugedeht. Die Impfung ist daher vom 9. bis zum 21. Geburtstag kostenfrei erhältlich.
Meine Patient:in (im Pflichtschulalter) hat noch keine Diphtherie/Tetanus/Pertussis/Polio Grundimmunisierung. Was tun?
In Ausnahmefällen (z.B. bei unbekanntem Impfstatus, Flüchtlingen) kann eine Grundimmunisierung mit 4-fach Impfstoff nachgeholt werden. Details zur Abwicklung finden Sie hier. Bitte wenden Sie sich in Sonderfällen an die Abteilung 8 für Gesundheitswesen der Steiermärkischen Landesregierung.
Meine Patient:in (im Pflichtschulalter) hat bereits eine Diphtherie/Tetanus/Polio Auffrischung im Schulalter erhalten. Muss nocheinmal aufgefrischt werden?
Ja. Kinder/Jugendliche, die (nach dem alten Impfschema) eine 3-fach Auffrischung (Revaxis®) erhielten, sollten - wegen der Keuchhusten-Komponente - nochmals (zum Pflichtschulende) mit einem 4-fach dT-IPV-PEA aufgefrischt werden. Alle anderen noch nicht geimpften Schüler:innen erhalten einmalig die 4-fach Auffrischung dT-IPV-PEA.
Der aktuelle Gratisimpfstoff ist nicht lieferbar. Kann ich einen alternativen, gleichwertigen Impfstoff verwenden?
Nein, das ist leider nicht möglich. Innerhalb der Gratisimpfaktionen können nur die für das jeweilige Jahr von Bund und Ländern freigegebenen Impfstoffkontingente verwendet werden. Eine Übersicht der derzeit gültigen Gratisimpfstoffe finden Sie hier.

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