Zusätzliche Impfmöglichkeiten bei Amtsärzt:innen
Gratisimpfungen für Schüler:innen sind in der Steiermark auch in den Sanitätsreferaten der Bezirkshauptmannschaften und beim Gesundheitsamt des Magistrates Graz sowie bei der Landesimpfstelle erhältlich, wo die Amtsärzt:innen direkt und persönlich beraten (im Rahmen der Schulimpfaktion kann das nur schriftlich erfolgen, weil bei der Impfung in den Schulen Eltern bzw. Erziehungsberechtigte im Normalfall nicht zugegen sind).
Es gibt eigene Impfzeiten in jeder steirischen BH – Sie können aber auch individuelle Impftermine für Ihr Kind vereinbaren. Die Impf- und Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf der Website Ihrer Bezirkshauptmannschaft unter www.verwaltung.steiermark.at
Die Zustimmung der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten ist eine entscheidende Voraussetzung dafür, dass Ihr Kind geimpft werden kann. Das Kind muss also unbedingt von einem Elternteil bzw. Erziehungsberechtigten begleitet werden – die Begleitung durch Verwandte oder Bekannte reicht nicht.