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Abwägen von Krankheits- und Impfrisiko

Das Impfen ist ein Vorgang, der der Natur „abgeschaut“ wurde.

Reaktionen im Sinne einer Impfnebenwirkung oder Impfkrankheit können aber nie ganz ausgeschlossen werden. Da in Österreich keine Impfpflicht besteht, liegt es in der Verantwortung der Eltern/Erziehungsberechtigten zu entscheiden, ob, wann und wogegen ihr Kind geimpft werden soll und die Folgen einer „natürlichen Erkrankung“ dem möglichen Impfrisiko gegenüberzustellen.

Die Abwägung des Risikos einer Erkrankung mit dem möglichen Risiko einer Impfung muss auf vernünftiger, wissenschaftlich belegter Basis getroffen werden. Das öffentliche Gesundheitswesen unterstützt Eltern bei der Abwägung der Impfentscheidung:
Das österreichische Gesundheitsministerium veröffentlicht jährlich die jeweils gültigen Impfempfehlungen und den offiziellen Impfplan auf Basis der wissenschaftlichen Expertise durch das Nationale Impfgremium. Dieser Ausschuss besteht ausschließlich aus unabhängigen Expert:innen des öffentlichen Gesundheitswesens in Österreich. Die Mitglieder sind in den laufenden Stand der Anwendungsbeobachtung von Impfstoffen eingebunden.

Das Land Steiermark führt im Rahmen der Abteilung 8 für Gesundheitswesen der Steiermärkischen Landesregierung die Reisemedizinische Impf- und Beratungsstelle. Es ist u. a. für die Kontrolle von Infektionskrankheiten und für die Infektionsepidemiologie zuständig. Im Auftrag und unter Kontrolle dieses Referates führt die Wissenschaftliche Akademie für Vorsorgemedizin Informationsmaßnahmen zu den Themen Impfung und Eltern-Kind-Pass durch und gibt das „Scheckheft Gesundheit für Eltern und Kind" heraus.

Das Land Steiermark, die Sozialversicherungen und die Republik Österreich stellen im Rahmen der Gratis-Impfaktionen für Kinder von 0 bis 15 Jahren die wichtigsten Impfungen für Kinder/Jugendliche gratis zur Verfügung. Damit wird allfälligen, für das Gemeinwesen gefährlichen Ausbrüchen bzw. Epidemien effektiv vorgebeugt.

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