Österreichischer Impfplan & Aufklärungspflicht
Vor Durchführung der Impfung steht die Pflicht, über die zu verhütende Krankheit und die Impfung aufzuklären. Die Ärztin/der Arzt informiert den Impfling und bei Personen unter 14 Jahren auch einen Elternteil bzw. die Person, die mit der Pflege und Erziehung betraut ist, ausreichend. Mit dem Wissen können sie über die Teilnahme an der Impfung entscheiden.
Die Aufklärung sollte jedenfalls umfassen:
- Informationen über die zu verhütende Krankheit
- Allfällige Behandlungsmöglichkeiten der Infektionskrankheit
- Nutzen der Schutzimpfung für den Einzelnen und die Allgemeinheit
- Informationen über den Impfstoff
- Angaben über Beginn und Dauer des Impfschutzes sowie das Impfschema
- Notwendigkeit von Auffrischungsimpfungen
- Verhalten nach der Impfung
- Kontraindikationen
- Mögliche Nebenwirkungen und/oder Komplikationen
Bei unmündigen Minderjährigen (Kinder vor Vollendung des 14. Lebensjahres) ist die Zustimmungserklärung eines Elternteils bzw. der Person, die mit der Pflege und Erziehung betraut ist, einzuholen. Jugendliche müssen selbst einwilligen, wenn sie die Einsichtsfähigkeit und Urteilsfähigkeit besitzen.
Welche Gratis-Impfungen sieht der österreichische Impfplan vor?
Im Säuglings- und Vorschulalter (Grundimmunisierung):
- 6-fach-Impfung gegen Diphtherie, Tetanus, Polio, Pertussis, Hämophilus influenzae Typ B, und Hepatitis B (3 Teilimpfungen)
- 3-fach-Kombination gegen Masern, Mumps, Röteln (2 Teilimpfungen)
- Impfung gegen Pneumokokken (3 Teilimpfungen)
- Impfung gegen durch Rotaviren verursachten Brechdurchfall (2 bis 3 Teilimpfungen je nach Impfstoff)
- Impfung gegen Influenza
- Impfung gegen COVID-19
Im Schulalter:
- Nachholen fehlender Masern-Mumps-Röteln-Impfungen, falls noch nicht 2-mal geimpft
- 1-mal Auffrischung gegen Diphtherie, Tetanus, Keuchhusten und Polio (nach Grundimmunisierung im Vorschulalter)
- 1-mal Auffrischung der Hepatitis-B-Impfung bzw. Nachholen der Grundimmunisierung (3 Teilimpfungen) − idealerweise bis zum 13. Lebensjahr
- 1-malige Impfung gegen Meningokokken ACWY im 11. bis 13. Lebensjahr (gratis)
- 2-malige Impfung gegen das humane Papillomvirus (HPV), vor Eintritt in das sexuell aktive Alter (Burschen und Mädchen). Seit 1.2.2023 vom 10. bis zum voll. 21. Lebensjahr gratis.
- Impfung gegen COVID-19
- Jährliche Auffrischung gegen saisonale Influenza
Im Erwachsenenalter:
- Nachholen fehlender Masern-Mumps-Röteln-Impfungen, falls noch nicht 2-mal geimpft, in jedem Alter gratis möglich
- COVID-19-Impfung: weiterführende Informationen finden sie hier: COVID-19 Schutzimpfung- Anwendungsempfehlung des nationalen Impfgremiums
Welche zusätzlichen (kostenpflichtigen) Impfungen empfiehlt der österreichische Impfplan allgemein und v.a. bei besonderen Risiken?
- Meningokokken C: ab dem 2. Lebensjahr
- Meningokokken B: auch gegen Meningokokken der Gruppe B gibt es mittlerweile einen Impfstoff, der ab dem 3. Lebensmonat empfohlen ist (3 Teilimpfungen; der Abstand zwischen den Teilimpfungen ist abhängig vom Alter und Impfstoff)
- 2 Teilimpfung gegen Varizellen (Windpocken) ab dem 2. Lebensjahr bzw. ab dem 9. Lebensjahr bis 17. Lebensjahr nachholen, wenn die Erkrankung noch nicht durchgemacht wurde oder keine ausreichende Immunität vorhanden ist
- Impfung gegen Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME, „Zeckenimpfung“); Bei Aufenthalt in Risikogebieten − z. B. vielerorts in der Steiermark. Grundimmunisierung ab 2. Lebensjahr: besteht aus 3 Teilimpfungen, Auffrischung alle 5 Jahre nötig, nach dem 60. Lebensjahr alle 3 Jahre
- Impfung gegen Hepatitis A (ab 2. Lebensjahr bis zum voll. 10. Lebensjahr) für Kleinkinder vor Eintritt in Gemeinschaftseinrichtungen, (Fern-)Reisende, Personen mit chronischer Lebererkrankung empfohlen
- Die Impfung gegen Influenza (echte Grippe) ist besonders empfohlen für Kinder (ab 7. Lebensmonat), Jugendliche und Erwachsene mit erhöhter Gefährdung infolge eines Grundleidens (chronische Lungen-, Herz-, Kreislauferkrankungen, Erkrankungen der Nieren, Stoffwechselkrankheiten und Immundefekte (angeboren oder erworben). Sie ist seit 2020 für Kinder & Jugendliche ab dem 7. Lebensmonat bis zum 15. Lebensjahr als kostenfreie Impfung erhältlich. Auch Personen ab 50 Jahren und Betreuungspersonen (z. B. in Spitälern, Altersheimen und im Haushalt), Risikogruppen und Personal mit häufigen Publikumskontakten sollten gegen Influenza geimpft werden. Die Grippe-Impfung wird als gut verträgliche Totimpfung wegen der besonderen Gefährdung auch für Schwangere (im 2. und 3. Schwangerschaftsdrittel) vor (ev. auch noch während) der Influenzasaison (Oktober bis März) zum eigenen Schutz und zum Schutz des Neugeborenen empfohlen (jährliche Impfung erforderlich)
- bis zum 60. Lebensjahr: alle 10 Jahre Auffrischung gegen Diphtherie, Tetanus, Pertussis und Polio, ab dem 60. Lebensjahr: alle 5 Jahre
- Impfung gegen VZV (Herpes Zoster) ab dem 51. Lebensjahr (2 Dosen) empfohlen
- ab dem 51. Lebensjahr: vor allem bei entsprechendem Risiko (z. B. chron. Herz-Kreislauferkrankungen, Erkrankungen der Lunge selbst und Erkrankungen mit einer Beeinträchtigung der Immunabwehr, wie Nierenerkrankungen oder Störungen des Stoffwechsels etc.) eine Impfung (mit dem Polysaccharid-Impfstoff) gegen Pneumokokken, ab dem 61. Lebensjahr allgemein empfohlen (Details im Impfplan)
Der allgemeine Impfplan ersetzt nicht eine individuelle Impfberatung. Fragen Sie daher immer auch Ihre Ärztin/Ihren Arzt, welche Impfungen für Sie sinnvoll und notwendig sind.
Österreichischer Impfplan. Impfempfehlungen der Expertinnen und Experten des Nationalen Impfgremiums