Österreichischer Impfplan & Aufklärungspflicht
Vor Durchführung der Impfung steht die Pflicht, den Impfling (bzw. bei unter-14-Jährigen einen Elternteil/Erziehungsberechtigten) über die zu verhütende Krankheit und die Impfung aufzuklären.
Die Aufklärung sollte jedenfalls Informationen über die zu verhütende Krankheit, allfällige Behandlungsmöglichkeiten der Infektionskrankheit, den Nutzen der Schutzimpfung für den Einzelnen und die Allgemeinheit, Informationen über den Impfstoff, Beginn und Dauer des Impfschutzes, das Impfschema, die Notwendigkeit von Auffrischungsimpfungen, das Verhalten nach der Impfung, Kontraindikationen und mögliche Nebenwirkungen und/oder Komplikationen der Impfung umfassen.
Bei unmündigen Minderjährigen (Kinder vor Vollendung des 14. Lebensjahres) ist die Zustimmungserklärung eines Elternteils bzw. der Person, die mit der Pflege und Erziehung betraut ist, einzuholen. Jugendliche müssen selbst einwilligen, wenn sie die Einsichtsfähigkeit und Urteilsfähigkeit besitzen.
Der allgemeine Impfplan ersetzt nicht eine individuelle Impfberatung. Fragen Sie daher immer auch Ihre Ärztin/Ihren Arzt, welche Impfungen für Sie sinnvoll und notwendig sind (Österreichischer Impfplan. Impfempfehlungen der Expertinnen und Experten des Nationalen Impfgremiums).
Welche Gratis-Impfungen sieht der österreichische Impfplan vor?
Säuglings- und Vorschulalter (Grundimmunisierung):
- 6-fach-Impfung gegen Diphtherie, Tetanus, Polio, Pertussis, Hämophilus influenzae Typ B und Hepatitis B (3 Teilimpfungen)
- 3-fach-Kombination gegen Masern, Mumps, Röteln (2 Teilimpfungen)
- Impfung gegen Pneumokokken (3 Teilimpfungen)
- Impfung gegen Rotaviren (2 bis 3 Teilimpfungen je nach Impfstoff)
- Impfung gegen Influenza
- Impfung gegen COVID-19 (nach Rücksprache mit Ärztin/Arzt)
Vor Schulantritt:
- Nachholen fehlender Masern-Mumps-Röteln-Impfungen, falls noch nicht 2-mal geimpft
- 1-mal Auffrischung gegen Diphtherie, Tetanus, Keuchhusten und Polio (nach Grundimmunisierung)
Im Schulalter:
- 1-mal Auffrischung der Hepatitis-B-Impfung bzw. Nachholen der Grundimmunisierung (3 Teilimpfungen) − idealerweise bis zum 13. Lebensjahr
- 1-malige Impfung gegen Meningokokken ACWY im 11. bis 13. Lebensjahr
- 2-malige Impfung gegen humane Papillomaviren (HPV), vor Eintritt in das sexuell aktive Alter
- Impfung gegen COVID-19 (nach Rücksprache mit Ärztin/Arzt)
- Jährliche Auffrischung gegen Influenza
Erwachsene:
- Nachholen fehlender Masern-Mumps-Röteln-Impfungen, falls noch nicht 2-mal geimpft, in jedem Alter gratis
- COVID-19-Impfung: Grundimmunisierung
Welche zusätzlichen (kostenpflichtigen) Impfungen empfiehlt der österreichische Impfplan allgemein oder bei besonderen Risiken?
- Auffrischung gegen Diphtherie, Tetanus, Pertussis: alle 5 Jahre
- Auffrischung gegen Poliomyelitis: bei Indikation bzw. alle 10 Jahre
- Frühsommer-Meningoenzephalitis FSME („Zeckenimpfung“); Bei Aufenthalt in Risikogebieten − z. B. vielerorts in der Steiermark. Grundimmunisierung ab 2. Lebensjahr: besteht aus 3 Teilimpfungen, Auffrischung alle 5 Jahre nötig, nach dem 60. Lebensjahr alle 3 Jahre
- Influenza (echte Grippe); (jährliche Impfung erforderlich); besonders empfohlen für Erwachsene mit erhöhter Gefährdung (z.B. chronische Lungen-, Herz-, Kreislauferkrankungen, Erkrankungen der Nieren, Stoffwechselkrankheiten und Immundefekte), Personen ab 50 Jahren, Betreuungspersonen (z. B. in Spitälern, Altersheimen, Kinderbetreuungseinrichtungen, im Haushalt), Risikogruppen und Personal mit häufigen Publikumskontakten. Auch für Schwangere (im 2. und 3. Schwangerschaftsdrittel) vor (ev. auch noch während) der Influenzasaison (Oktober bis März) zum eigenen Schutz und zum Schutz des Neugeborenen empfohlen
- Impfung gegen Hepatitis A (ab 2. Lebensjahr bis zum voll. 10. Lebensjahr) für Kleinkinder vor Eintritt in Gemeinschaftseinrichtungen, (Fern-)Reisende, Personen mit chronischer Lebererkrankung empfohlen
- Meningokokken C: ab dem 2. Lebensjahr
- Meningokokken B: auch gegen Meningokokken der Gruppe B gibt es einen Impfstoff, der ab dem 3. Lebensmonat empfohlen ist (3 Teilimpfungen; der Abstand zwischen den Teilimpfungen ist abhängig vom Alter und Impfstoff)
- Varizellen (Windpocken) ab dem 2. Lebensjahr bzw. ab dem 9. Lebensjahr bis 17. Lebensjahr nachholen, falls die Erkrankung noch nicht durchgemacht wurde oder keine ausreichende Immunität vorhanden ist; 2 Teilimpfungen
- Impfung gegen VZV (Herpes Zoster) ab dem 51. Lebensjahr: 2 Dosen empfohlen
- Impfung gegen Pneumokokken: ab dem 51. Lebensjahr vor allem bei entsprechendem Risiko (z. B. chron. Herz-Kreislauferkrankungen, Erkrankungen der Lunge und Erkrankungen mit einer Beeinträchtigung der Immunabwehr, wie Nierenerkrankungen oder Störungen des Stoffwechsels etc.); ab dem 60. Lebensjahr allgemein empfohlen