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Aktuelle Informationen zu den Influenza-Gratisimpfaktionen 2022/23 für Kinder & Jugendliche bzw. Senior*innen in Pflegeheimen, Tageszentren und Einrichtungen des betreuten Wohnens

Influenza-Aktion für Kinder & Jugendliche

Die Influenza-Impfung wird auch in der Influenza-Saison 2022/23 für Kinder und Jugendliche ab dem 7. Lebensmonat bis zum 15. Geburtstag - kostenfrei bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten angeboten.

Je nach Altersgruppe stehen wieder zwei Impfstoffe zur Verfügung:

  • Fluarix Tetra für Kinder vom voll. 6. Lebensmonat bis zum voll. 2. Geburtstag. In diesem Alter muss Fluarix Tetra (Totimpfstoff) geimpft werden.
  • Fluenz Tetra (nasaler Lebendimpfstoff) für Kinder und Jugendliche ab dem voll. 2. Lebensjahr bis zum 15. Geburtstag. In diesem Alter darf in Ausnahmefällen auch Fluarix Tetra verwendet werden, z.B. wenn keine Lebendimpfung möglich ist.

Für Kinder mit erstmaliger Influenza-Impfung vor dem vollendeten 8. Lebensjahr (bei Fluenz Tetra) bzw. dem vollendeten 9. Lebensjahr (Fluarix Tetra) ist eine ebenfalls kostenfreie 2. Teilimpfung nach mindestens 4 Wochen empfohlen, wobei der gleiche Impfstoff wie bei der 1. TI verwendet werden soll.

Die kostenfreien Impfungen für Kinder und Jugendliche bis 15 Jahre sind bei ngl. KinderfachärztInnen und HausärztInnen erhältlich.

Informationen für Impfärzt*innen:
Die Dokumentation und Abrechnung der Impfhonorare der kostenfreien Influenza-Impfungen kann entweder über die Influenza-Impfbonbögen - analog zum Impfscheckheft - in Papierform (Lieferung in KW 41) oder elektronisch im Online-Service der WAVM erfolgen. Ärztinnen und Ärzte, die letztes Jahr noch nicht online dokumentiert haben, senden für die Freischaltung dieses Service bitte die Verpflichtungserklärung für Online-Dokumentation an die WAVM. Die Freischaltung gilt für Kinder-und Jugendliche wie auch Senior*innen-Impfaktion.
Sollten Sie noch keinen Online-Account registriert haben, melden Sie sich bitte unter https://www.ghdbservices.at/wavm/Account/RegisterWithUser an (bitte den Punkt "Beitritt Impfnetzwerk" unbedingt ankreuzen).

Die Zustimmung zur Datenverwendung seitens der PatientInnen bzw. der Bevollmächtigten bei minderjährigen PatientInnen fungiert als Äquivalent zum Datenblatt des Impf-Scheckheftes. Diese bleibt in der Ordination und ist nicht an die WAVM zu übermitteln.

Die kostenfreien Influenza-Impfstoffe für Kinder und Jugendliche - und nur diese - können bei elektronischer Dokumentation im Online-Service via Privatrezept mit dem Vermerk „Gratis-Kinderimpfprogramm“ aus öffentlichen Apotheken bezogen werden.

Alle benötigten Dokumente und Vorlagen finden Sie auch im Downloadcenter (> Influenza-Aktion Kinder/Jugend 22/23).

Eine detaillierte Anleitung zur Online-Impfdokumentation für Influenza-Impfungen finden Sie unter https://www.vorsorgemedizin.st/fuer-aerztinnen-aerzte/impfdatenbank-berichtsservice-impfhotline/online-service-detail

Influenza-Aktion für Senior*innen in Pflegeheimen, Tageszentren und Einrichtungen des betreuten Wohnens

Auch die kostenfreie Influenza-Impfung der besonders vulnerablen Gruppe der Senior*innen in Pflegeeinrichtungen, Tageszentren und Einrichtungen des betreuten Wohnens wird 2022/23 wieder angeboten.
Dafür stehen je nach Altersgruppe und Einrichtung ein oder zwei Impfstoffe zur Verfügung:

Impfstoffe für Pflegeheime:

  • Vaxigrip Tetra für Personen bis zum 65. Lebensjahr
  • Fluad Tetra ab dem 65. Lebensjahr

Impfstoff für Tageszentren und Einrichtungen des betreuten Wohnens:

  • Fluad Tetra ab dem 65. Lebensjahr

Die benötigten Impfstoffmengen für die einzelnen Senior*innen-Einrichtungen wurden bereits beim Land Steiermark eingemeldet und werden vom Großhandel ausgeliefert.

Informationen für Impfärzt*innen:
Die Dokumentation und Abrechnung der Impfhonorare kann und soll - wie schon in der letzten Influenza-Saison 21/22 - elektronisch über das  Online-Service der WAVM erfolgen. Dazu werden die Personendaten der zu impfenden Senior*innen von der WAVM in den Pflegeheimen, Tageszentren und Einrichtungen des betreuten Wohnens erhoben und stehen den Impfärzt*innen für die Online-Impfdokumentation zur Verfügung. Ärztinnen und Ärzte, die letztes Jahr noch nicht online dokumentiert haben, senden für die Freischaltung dieses Service bitte die Verpflichtungserklärung für Online-Dokumentation an die WAVM (siehe oben bei Kinder & Jugendliche). Ärzt*innen, die nicht elektronisch im Online-Service dokumentieren, verwenden bitte für die Dokumentation und Abrechnung der Impfhonorare den Influenza-Impfdokumentationsschein für Senior*innen in Papierform. (Zum Download-Center).

Alle Informationen zum Ablauf sowie Dokumente und Vorlagen werden im Downloadcenter in der Kategorie "> Influenza-Aktion Senior*innen 2022/23" bereitgestellt.

 

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